Als Lichtraum wird die lichte Höhe über Straßen, Geh- und Radwegen bezeichnet. Bei einem Lichtraumprofilschnitt wird der Kronenansatz „angehoben“. Über einer Fahrbahn handelt es sich dabei laut geltender Rechtsprechung um 4,5m lichten Raum. Über Rad- und Gehwegen müssen 2,5m eingehalten werden.